Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Berlin

Unterstützung bei Pflegegrad Antrag Berlin Beratungssituation

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger – persönlich und kostenfrei

Sie beziehen Pflegegeld und werden zu Hause von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt? Dann ist der regelmäßige Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei den Pflegegraden 2 bis 5 gesetzlich vorgeschrieben.

Die Pflegeberatung Flemming Berlin ist als Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt und führt die erforderlichen Beratungsbesuche persönlich bei Ihnen zu Hause in Berlin durch. Wir betrachten gemeinsam Ihre Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und geben praktische pflegefachliche Hinweise.

Für Sie entstehen keine Kosten. Die Kosten des Beratungsbesuchs trägt Ihre Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Versicherungsunternehmen. Den erforderlichen Nachweis übermitteln wir anschließend an die zuständige Stelle.

Was Sie beim Beratungsbesuch erwartet

Der Beratungsbesuch soll Sie unterstützen und nicht kontrollieren. Gemeinsam betrachten wir Ihre häusliche Pflegesituation, klären offene Fragen und besprechen, was den Pflegealltag sicherer und leichter machen kann.

Persönlicher Hausbesuch

Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt sich Zeit für Ihre aktuelle Pflegesituation und Ihre Fragen.

Praktische pflegefachliche Hinweise

Sie erhalten verständliche Hinweise zu Pflegetechniken, Hilfsmitteln, Sicherheit, Mobilität und möglichen Entlastungen im Pflegealltag.

Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten

Wir erklären, welche Pflegeleistungen und Unterstützungsangebote zu Ihrer Situation passen können und an welche Stellen Sie sich dafür wenden können.

Die wichtigsten Fragen zum Beratungsbesuch

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur Pflicht, Häufigkeit und Durchführung des Beratungsbesuchs nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Für wen ist der Beratungsbesuch verpflichtend?

Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden. Bei Pflegegrad 1 kann die Beratung freiwillig genutzt werden.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

Bei Pflegegrad 2 oder 3 ist die Beratung einmal pro Halbjahr erforderlich. Bei Pflegegrad 4 oder 5 muss sie einmal pro Vierteljahr stattfinden.

Was wird beim Beratungsbesuch besprochen?

Wir betrachten gemeinsam die häusliche Pflegesituation, beantworten pflegefachliche Fragen und geben Hinweise zu Hilfsmitteln, Sicherheit, Pflegeleistungen und Entlastungsmöglichkeiten.

Kann der Beratungsbesuch per Video stattfinden?

Die erste Beratung findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite weitere Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden.