Pflege aktuell

Was ändert sich in der Pflege?

Gesetze, Leistungen und Ansprüche verändern sich regelmäßig. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Neuerungen verständlich und zeigen, was sie für Pflegebedürftige und Angehörige konkret bedeuten.

Gesetze & Änderungen · Leistungen & Ansprüche · Verständlich erklärt

Gesetze & Änderungen

Neue gesetzliche Regelungen und Änderungen in der Pflegeversicherung – und was sie konkret für Sie bedeuten.

Leistungen & Ansprüche

Pflegegeld, Entlastungsleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Wir zeigen, welche Leistungen Sie nutzen können.

geltendes Recht 2026

Verhinderungspflege:
Neue Frist beachten

Für die Kostenerstattung gilt seit 2026 eine feste Frist. Gleichzeitig sind für 2027 weitere Änderungen in der Pflege geplant. Wir zeigen Ihnen, was heute bereits gilt und was sich künftig ändern soll.

Neue Antragsfrist seit 2026

Wer Verhinderungspflege in Anspruch nimmt und die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen möchte, muss die entsprechenden Nachweise innerhalb einer festen Frist einreichen.

Für Verhinderungspflege, die ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt wird, muss der Antrag auf Kostenerstattung spätestens bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres bei der Pflegekasse eingegangen sein.

Beispiel:
Sie nehmen im September 2026 Verhinderungspflege in Anspruch. Die Kosten müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 bei Ihrer Pflegekasse geltend gemacht werden.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Erstattungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

Unser Tipp: Rechnungen, Quittungen und andere Nachweise am besten direkt sammeln und die Erstattung zeitnah bei der Pflegekasse beantragen.

Stand: August 2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

gilt derzeit

Entlastungsbetrag:
131 € monatlich

Pflegebedürftige können derzeit bis zu 131 € monatlich für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote nutzen.

Für 2027 sind grundlegende Änderungen geplant: Aus dem bisherigen Entlastungsbetrag soll für die Pflegegrade 2 bis 5 ein neues Sozialraumbudget von bis zu 175 € monatlich werden. Für Pflegegrad 1 ist eine andere Regelung vorgesehen.

Geplant ab 2027: Aus dem Entlastungsbetrag soll das Sozialraumbudget werden

Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll der bisherige Entlastungsbetrag neu geordnet werden.

Für Pflegegrad 2 bis 5:
Der bisherige Betrag von bis zu 131 € monatlich soll durch ein neues Sozialraumbudget von bis zu 175 € monatlich ersetzt werden.

Das neue Budget soll gezielt für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – zum Beispiel für Betreuungsangebote oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.

Für Pflegebedürftige unter 25 Jahren:
Für Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind sogar bis zu 300 € monatlich vorgesehen.

Wichtig: Mehr Geld – aber nicht einfach dieselbe Leistung

Das finde ich für eure Klienten besonders wichtig und würde es unbedingt erklären:

Die geplanten 175 € sind nicht einfach eine Erhöhung der heutigen 131 €.

Das neue Sozialraumbudget soll ausschließlich für niedrigschwellige, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden können. Die Einsatzmöglichkeiten wären damit anders als beim heutigen Entlastungsbetrag. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass das Sozialraumbudget monatlich zur Verfügung steht und nicht wie der heutige Entlastungsbetrag angespart werden kann.

Besonders wichtig für Menschen mit Pflegegrad 1

Für Pflegegrad 1 ist nach dem derzeitigen Entwurf kein Sozialraumbudget vorgesehen.

Der heute bestehende Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich soll entfallen. Stattdessen soll Pflegegrad 1 stärker auf Prävention, Beratung und eine intensivierte Pflegebegleitung ausgerichtet werden. Andere präventionsorientierte Leistungen – beispielsweise Zuschüsse zur Wohnraumanpassung – sollen erhalten bleiben.

Wichtig: Diese Änderungen sind derzeit geplant und noch nicht geltendes Recht. Bis zu einem endgültigen Gesetzesbeschluss können sich einzelne Regelungen noch verändern.

Stand: August 2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

GEPLANT AB 2027

Das soll sich ändern: Pflegegrad 1

Neue gesetzliche Regelungen und Änderungen in der Pflegeversicherung – und was sie konkret für Sie bedeuten.

Pflegegrad 1 soll neu ausgerichtet werden

Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten derzeit unter anderem den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich. Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll sich das ab 2027 grundlegend verändern.

Der bisherige Entlastungsbetrag soll für Pflegegrad 1 entfallen. Auch das für Pflegegrad 2 bis 5 geplante neue Sozialraumbudget von bis zu 175 € monatlich ist für Pflegegrad 1 nach dem derzeitigen Entwurf nicht vorgesehen.

Stattdessen soll Pflegegrad 1 stärker darauf ausgerichtet werden, Pflegebedürftigkeit möglichst lange zu begrenzen und die Selbstständigkeit zu erhalten.

Was soll es stattdessen geben?

Vorgesehen sind insbesondere eine intensivere Pflegeberatung und Pflegebegleitung sowie stärker präventiv ausgerichtete Unterstützungsangebote.

Andere Leistungen des Pflegegrades 1 sollen nicht einfach vollständig wegfallen. Dazu gehören nach dem derzeitigen Entwurf beispielsweise weiterhin bestimmte Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, etwa für einen altersgerechten oder barriereärmeren Umbau.

Was bedeutet das für Betroffene?

Wer Pflegegrad 1 hat und den Entlastungsbetrag regelmäßig nutzt, sollte die weitere Gesetzgebung besonders aufmerksam verfolgen.

Aktuell ändert sich zunächst nichts: Solange die geplanten Regelungen nicht beschlossen und in Kraft getreten sind, besteht der heutige Anspruch weiterhin.

Wichtig: Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Die geplanten Regelungen für 2027 können sich daher noch ändern.

Stand: August 2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die geplante Neuausrichtung von Pflegegrad 1 und der Wegfall des bisherigen Entlastungsbetrags sind Bestandteil des derzeitigen PNOG-Entwurfs.

GEPLANT AB 2027

Pflegegrad beantragen:
Einstufung soll strenger werden

Ab 2027 sollen die Schwellenwerte bei der Pflegebegutachtung angehoben werden. Dadurch könnte es für neue Antragsteller schwieriger werden, einen Pflegegrad zu erhalten.

Bestehende Pflegegrade sollen geschützt bleiben.

Neue Schwellenwerte ab 2027 geplant

Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sollen die Schwellenwerte bei der Feststellung der Pflegegrade zum 1. Januar 2027 verändert werden.

Bei einer Pflegebegutachtung wird anhand verschiedener Bereiche geprüft, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Aus den Bewertungen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die über den Pflegegrad entscheidet.

Für neue Begutachtungen sollen künftig höhere Punktwerte erforderlich sein.

Das bedeutet: Wer ab 2027 erstmals einen Pflegegrad beantragt, könnte nach der geplanten Regelung strengere Voraussetzungen erfüllen müssen als heute.

Auch bei Anträgen auf eine Höherstufung kann die neue Bewertungssystematik eine Rolle spielen.

Was passiert mit bereits bestehenden Pflegegraden?

Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, sieht der Gesetzentwurf einen Besitzstandsschutz vor.

Ein bestehender Pflegegrad soll nicht allein deshalb herabgesetzt oder entzogen werden, weil sich die Schwellenwerte verändern.

Was sollten Betroffene jetzt wissen?

Wer bereits deutliche Einschränkungen im Alltag hat und überlegt, einen Pflegegrad zu beantragen, sollte notwendige Unterstützung nicht allein wegen der geplanten Gesetzesänderung aufschieben. Entscheidend ist immer die aktuelle individuelle Pflegesituation.

Wichtig: Die Änderung ist derzeit Bestandteil eines Referentenentwurfs und noch nicht endgültig beschlossen.

Stand: August 2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick.

Gesetze und Regelungen in der Pflege können sich verändern – insbesondere während laufender Gesetzgebungsverfahren. Deshalb prüfen und aktualisieren wir die Informationen auf dieser Seite regelmäßig.

Dabei unterscheiden wir bewusst zwischen bereits geltendem Recht und geplanten Änderungen, die noch nicht abschließend beschlossen sind.

Stand der Informationen: August 2026

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit
Gesetze, Reformvorhaben und Informationen zur Pflegeversicherung
Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens und offizielle Dokumente
Informationen zum Pflegeneuordnungsgesetz

GKV-Spitzenverband
Richtlinien und Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung
GKV-Spitzenverband – Pflegeversicherung

Hinweis: Bei geplanten Gesetzesänderungen beziehen sich unsere Informationen auf den jeweils aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens. Bis zum endgültigen Beschluss können sich einzelne Regelungen noch ändern.