FAQ

Anerkannte und qualifizierte Pflegeberatung in Berlin

Die Pflegeberatung Flemming Berlin ist als Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt. Die Beratungsbesuche werden von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt.

Wer benötigt den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, müssen den Beratungsbesuch regelmäßig wahrnehmen. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig möglich.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

Bei Pflegegrad 2 oder 3 ist der Beratungsbesuch einmal pro Halbjahr erforderlich. Bei Pflegegrad 4 oder 5 findet er einmal pro Vierteljahr statt. Menschen mit Pflegegrad 1 können die Beratung einmal pro Halbjahr freiwillig nutzen.

Wie läuft der Beratungsbesuch ab?

Eine qualifizierte Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und bespricht mit Ihnen die aktuelle Pflegesituation. Dabei erhalten Sie praktische Hinweise zu Hilfsmitteln, Pflegeleistungen und Entlastungsmöglichkeiten. Der erforderliche Nachweis wird anschließend an die Pflegekasse übermittelt.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können Ihren Termin telefonisch, per E-Mail oder über unsere Online-Terminbuchung anfragen. Wir melden uns anschließend bei Ihnen und klären die wichtigsten Angaben für den Beratungsbesuch.

Was kostet der Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Sie kostenfrei. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Versicherungsunternehmen.

Wo findet die Beratung statt und ist sie auch per Video möglich?

Die erste Beratung findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt. Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite weitere Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden.

Diese Angaben entsprechen dem derzeit geltenden § 37 SGB XI. Quelle

Fachlich, anerkannt und vertraulich

Wir verbinden pflegefachliche Kompetenz mit verständlicher Beratung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Ihren persönlichen Daten.

Kostenfrei für Pflegebedürftige

Die Kosten des Beratungsbesuchs trägt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen.

Anerkannte Beratungsstelle

Offiziell anerkannt für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Berlin.

Vertraulicher Umgang mit Ihren Daten

Ihre persönlichen und gesundheitlichen Angaben behandeln wir vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzvorgaben.

Kostenfrei und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet

Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI führen wir die gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuche in Berlin durch. Für anspruchsberechtigte Pflegebedürftige ist der Besuch kostenfrei. Die Kosten trägt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen.

Während des Beratungsbesuchs beantworten wir pflegefachliche Fragen und informieren über Hilfsmittel, Entlastungsmöglichkeiten, Nachweise und wichtige Fristen. Bei weitergehendem Beratungsbedarf weisen wir Ihnen geeignete Ansprechpartner und Beratungsstellen.

Unabhängige Pflegeberatung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Hier finden Sie wichtige Informationen und Hilfestellungen für pflegebedürftige Menschen und Angehörige in Berlin.

Pflegeversicherung

Alles Wissenswerte zur optimalen Nutzung der Pflegeversicherungsleistungen.

Pflegealltag

Tipps und Unterstützung für eine bessere Organisation im Pflegealltag.

Beratungsangebote

Informationen zum Ablauf und zur Terminvereinbarung für Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI.